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Die Therapie beruht auf dem wissenschaftlich anerkannten Behandlungsverfahren der Verhaltenstherapie. Behandelt werden können Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr.

Folgende Störungsbilder können therapeutisch behandelt werden:

  • Affektive Störungen (z.B. Depression, bipolar affektive Störung)
  • Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (z.B. Angststörung, Zwangsstörung, Posttraumatische Belastungsstörung, dissoziative Störung)
  • Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen (z.B. Essstörung)
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • Entwicklungs- und Verhaltensstörungen (z.B. Autismus-Spektrum-Störung, Hyperkinetische Störung, Mutismus)

 Mehr Informationen über die Abrechnungsmöglichkeit finden Sie hier ...

 

Abrechnung

Die psychotherapeutische Behandlung gehört zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

GESETZLICH VERSICHERTE:

Die Psychotherapie wird bei gesetzlich versicherten PatientInnen über die Kassenärztliche Vereinigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet (Gesundheitskarte einmal im Quartal nötig).

PRIVAT VERSICHERTE:

Privatversicherte PatientInnen sollten sich vor Beginn einer Therapie über ihre Tarifbedingungen informieren, da die Versicherer sehr unterschiedliche Stundenkontingente pro Jahr erstatten.

Psychotherapie ist nicht immer im Tarif inbegriffen.

SELBSTZAHLERINNEN:

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Kosten der Psychotherapie selbst zu übernehmen. Hierbei berechnen sich die Kosten der Therapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)